Ankaufsbedingungen
WATCHMASTER (Schweiz) AG
Version: 1.0
Gültig ab: 1. Oktober 2026
1. Worum es geht
1.1 Diese Bedingungen gelten, wenn Du uns Deine Uhr verkaufst oder sie bei uns in Kommission gibst. Dein Vertragspartner ist die WATCHMASTER (Schweiz) AG, Münchwilerstrasse 1, 9546 Tuttwil, Schweiz, UID CHE-499.857.879 („wir“). Du erreichst uns für den Ankauf unter contact@watchmaster.com.
1.2 Für jeden Ankauf schliessen wir einen schriftlichen Vertrag ab, als Kaufvertrag oder als Kommissionsvertrag. Was dort vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor.
1.3 Für Käufe in unserem Shop gelten unsere AGB, nicht diese Bedingungen.
2. Wer verkaufen kann
2.1 Verkaufen kannst Du als Privatperson ab 18 Jahren, wenn Du Eigentümerin oder Eigentümer der Uhr bist.
2.2 Wir kaufen Uhren mit einem Marktwert von mindestens CHF 3’000. Eine Marke schliessen wir nicht grundsätzlich aus. Wir müssen aber eine realistische Aussicht auf einen Verkauf sehen.
2.3 Wir kaufen vorrangig von Verkäuferinnen und Verkäufern in der Schweiz und in Liechtenstein. Aus anderen Ländern prüfen wir jeden Fall einzeln, denn Zoll und Einfuhr spielen dort eine grosse Rolle. Von Personen mit Wohnsitz in einem sanktionierten Land kaufen wir nicht.
2.4 Wir können einen Ausweis und Belege zur Herkunft der Uhr verlangen. Ohne sie kommt kein Vertrag zustande.
3. Ablauf
3.1 Anfrage. Du beschreibst Deine Uhr im Formular „Deine Uhr anbieten“ und schickst, wenn Du magst, bis zu drei Fotos. Fotos der Papiere brauchen wir erst, wenn Du unser Angebot annimmst.
3.2 Erstangebot. Wir melden uns mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstangebot, als Direktankauf, als Kommission oder als beides. Es beruht auf Deinen Angaben und ist für beide Seiten nicht bindend.
3.3 Übergabe. Nimmst Du das Erstangebot an, organisieren und bezahlen wir die versicherte Abholung bei Dir und schicken Dir eine Anleitung zum Verpacken. Ab der Übergabe an unseren Kurier ist die Uhr versichert, bis sie bei uns ankommt.
3.4 Prüfung. Unsere Uhrmacher prüfen Echtheit, Zustand und Funktion. Die Herkunft prüfen wir unter anderem in Datenbanken für gestohlene und verlorene Uhren.
3.5 Verbindliches Angebot. Danach machen wir Dir ein verbindliches Angebot mit einer Frist für die Annahme. Es kann vom Erstangebot abweichen, zum Beispiel wenn die Uhr nicht den Angaben entspricht oder einen Service braucht. Den Grund nennen wir Dir.
3.6 Vertrag. Nimmst Du an, unterschreiben wir den Vertrag. Lehnst Du ab oder lassen wir den Kauf, senden wir Dir die Uhr versichert zurück. Die Kosten der Rücksendung trägst Du. Weitere Kosten entstehen Dir nicht.
4. Direktankauf
4.1 Beim Direktankauf kaufen wir Deine Uhr zu einem festen Preis. Er liegt unter dem möglichen Erlös einer Kommission, weil wir die Kosten der Finanzierung, das Lagerrisiko und den Service tragen.
4.2 Wir zahlen den Kaufpreis innert 15 Arbeitstagen nach der Unterschrift des Vertrags.
4.3 Das Eigentum an der Uhr geht mit der vollständigen Zahlung auf uns über.
5. Kommission
5.1 Bei der Kommission verkaufen wir Deine Uhr in Deinem Auftrag. Im Kommissionsvertrag vereinbaren wir einen Mindestverkaufspreis. Darunter verkaufen wir nur auf Deinen ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch.
5.2 Kommission. Sie beträgt 20 % für Uhren im Wert bis CHF 30’000. Für Uhren über diesem Wert und für Sammlungen vereinbaren wir sie einzeln.
5.3 Verkaufsphase. Sie dauert 365 Tage. Bis zum Verkauf bleibst Du Eigentümerin oder Eigentümer der Uhr. Wir lagern und versenden sie versichert. Einen Verkauf können wir nicht garantieren.
5.4 Service. Braucht die Uhr einen Service, nennen wir Dir die Kosten im Voraus, und wir führen ihn nur mit Deiner Zustimmung aus. Die Kosten gehen zu Deinen Lasten und werden mit dem Erlös verrechnet. Weitere Gebühren berechnen wir nicht.
5.5 Auszahlung. Der Käufer hat 10 Tage, um eine Uhr mit Mangel oder Abweichung zurückzugeben (AGB Ziffer 7). Nach Ablauf dieser Frist zahlen wir Dir innert 15 Arbeitstagen den Verkaufspreis aus, abzüglich Kommission und vereinbarter Servicekosten.
5.6 Rückforderung. Du kannst die Uhr zurückverlangen, solange sie nicht verkauft ist.
a) Während der Verkaufsphase stellen wir Dir unsere Kosten für Abholung, Prüfung, Aufbereitung und Vermarktung in Rechnung, in der Höhe der Kommission auf den vereinbarten Verkaufspreis.
b) Nach Ablauf der Verkaufsphase entstehen Dir diese Kosten nicht.
6. Was Du uns zusicherst
6.1 Mit dem Vertrag sicherst Du uns zu:
a) Die Uhr gehört Dir, und Du darfst frei über sie verfügen. Sie ist nicht verpfändet, nicht geleast, nicht finanziert, und niemand sonst hat Rechte an ihr.
b) Die Uhr ist nicht als gestohlen oder verloren gemeldet.
c) Die Uhr, ihre Seriennummer, Box und Papiere sind echt. Ersatzteile, die nicht vom Hersteller stammen, und Änderungen an der Uhr hast Du angegeben.
d) Deine Angaben zur Uhr sind richtig und vollständig. Was für den Kauf wichtig ist, hast Du nicht verschwiegen.
e) Zölle und Steuern auf die Uhr sind bezahlt.
6.2 Stimmt eine dieser Zusicherungen nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und bereits Bezahltes zurückverlangen. Weiteren Schaden kannst Du uns ersetzen müssen.
7. Verdacht auf Diebstahl oder Fälschung
Ergibt die Prüfung, dass eine Uhr gestohlen, verloren gemeldet oder gefälscht sein könnte, dürfen wir sie zurückbehalten und die Polizei informieren. Das Gesetz kann uns dazu auch verpflichten. Solange die Behörde es verlangt, zahlen wir nichts und senden die Uhr nicht zurück. Wir informieren Dich, soweit die Behörde es erlaubt.
8. Papiere und persönliche Angaben
Papiere und Box mit Deinem Namen, etwa eine Garantiekarte, gehen beim Verkauf an den Käufer. Damit bist Du einverstanden. Wie wir mit Deinen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung, Ziffer 11 „Ankaufsanfragen“.
9. Zahlung
9.1 Wir zahlen in Schweizer Franken per Banküberweisung, in einer Zahlung und nur an Dich, nicht an Dritte. Für die richtige Bankverbindung bist Du verantwortlich. Gebühren einer Bank ausserhalb der Schweiz trägst Du.
9.2 Was Du uns aus dem Vertrag schuldest, etwa Servicekosten, dürfen wir mit unserer Zahlung verrechnen.
10. Verkauf aus dem Ausland
Schickst Du die Uhr aus einem Land ausserhalb der Schweiz, kümmerst Du Dich um die Ausfuhr. Zölle, Steuern und Gebühren, die dabei anfallen, trägst Du. Bei besonderen Materialien wie Edelsteinen oder exotischem Leder können zusätzliche Erklärungen nötig sein.
11. Haftung
11.1 Solange die Uhr in unserer Obhut ist, ist sie versichert.
11.2 Unsere Haftung ist, soweit das Gesetz das zulässt, auf den Betrag des Angebots beschränkt, das wir Dir zuletzt genannt haben, also das Erstangebot oder das verbindliche Angebot.
12. Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
12.2 Gerichtsstand ist Tuttwil, Kanton Thurgau. Als Konsumentin oder Konsument kannst Du auch an Deinem Wohnsitz klagen.
13. Schluss
13.1 Für Deinen Ankauf gilt die Fassung vom Tag Deiner Anfrage. Spätere Fassungen gelten nur, wenn Du zustimmst.
13.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig.
13.3 Diese Bedingungen gibt es auf Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
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